Führerschein umschreiben: So geht's



So wird die Lizenz getauscht
Deutsche Führerscheine haben inzwischen ein Ablaufdatum, alte Lappen müssen irgendwann umgeschrieben werden. Aber auch ausländische Führerscheine kann und muss man unter Umständen in einen deutschen umtauschen lassen.
Wer seinen Führerschein umschreiben will, der muss zur Führerscheinbehörde seines Hauptwohnsitzes gehen. Je nach Kommune ist das Straßenverkehrsamt, die Ordnungsbehörde oder das Landratsamt zuständig. Auch die Kosten sind nicht einheitlich festgelegt, sie belaufen sich in der Regel allerdings auf rund 25 Euro - plus etwaige Kosten für Gesundheits-Tests und das Passbild.



Welche Unterlagen werden für das Umschreiben benötigt?
Die gute Nachricht: Eine erneute Fahrprüfung ist bei der Umschreibung nicht nötig. In jedem Fall benötigen sie aber:
• den alten Führerschein
• Personalausweis oder Reisepass
• ein biometrisches Passbild
Für die Lkw-Klassen C1/C1E und C/CE sind zudem ein bestandener Gesundheits-Check und Sehtest vorgeschrieben. Für die Bus-Klassen (D) ist sogar ein umfassenderes Gesundheits-Gutachten mit Funktions- und Leistungstest nötig.
Wann muss man seinen Führerschein umschreiben lassen?

Der Lappen (rosa oder grau) muss spätestens 2033 umgeschrieben werden.
Neue Führerscheine haben ein Ablaufdatum: Wer nach dem 18. Januar 2013 die Führerscheinprüfung Abgelegt hat, muss nach 15 Jahren einen neuen Führerschein beantragen. Doch auch alle zuvor ausgestellten Fahrerlaubnis-Dokumente - egal ob grau, rosa oder schon im Scheckkarten-Format - müssen in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Allerdings gewährt der Gesetzgeber hier eine großzügige Umtausch-Frist: Wer den Lappen schon vor 2013 in der Tasche hatte, muss spätestens zum 19. Januar 2033 einen neuen Führerschein beantragen. Die Möglichkeit, den Schein schon zuvor umschreiben zu lassen besteht natürlich auch - der neu ausgestellte Führerschein ist dann 15 Jahre gültig.
Achtung: Wer den alten Klasse-3-Führerschein hat, mit dem er auch bis zu dreiachsige Lkw-Gespanne mit über 12 Tonnen zulässiger Gesamtmasse fahren darf, muss seinen Führerschein spätestens am 50. Geburtstag umtauschen, sonst erlischt die Fahrerlaubnis für die großen Laster. Mit dem Umtausch wird die Ausnahmegenehmigung CE79 eingetragen. Allerdings muss der Führerscheininhaber dann zukünftig alle fünf Jahre einen Gesundheitscheck machen lassen! Lässt man den Führerschein dagegen (bis 2033) nicht umschreiben, darf man zwar nur noch Fahrzeuge mit weniger als 12 Tonnen Gesamtgewicht fahren, muss aber nicht regelmäßig zur ärztlichen Untersuchung. Weitere Infos zu Gültigkeitsfristen des Führerscheins



Führerschein im Ausland gemacht - muss ich ihn umtauschen?
Ob ein ausländischer Führerschein in Deutschland gültig ist oder umgetauscht werden muss, hängt davon ab, wo er erworben wurde. Alle Führerscheine aus EU-Ländern sowie Norwegen und Island (Europäischer Wirtschaftsraum, EWR) sind auch bei einem Umzug in die BRD gültig und müssen nicht umgetauscht werden. Es gelten allerdings auch in Deutschland die im Führerschein vermerkten Beschränkungen und Auflagen des Ausstellungslandes. Und: Unabhängig davon ob es im Ausstellungsland eine Probezeit gibt oder nicht, muss sich der Fahrer - wenn er seinen Wohnsitz innerhalb der ersten zwei Jahre nach Führerscheinerwerb nach Deutschland verlagert - an die deutschen Regelungen des Führerscheins auf Probe halten!
Andere Regelungen gelten, wenn der Führerschein in einem außerhalb des EWR ausgestellt wurde: Damit darf man in Deutschland zwar im Urlaub Autofahren, wer allerdings seinen "ordentlichen Wohnsitz" - also den Ort, an dem er sich mehr als die Hälfte des Jahres aufhält - in die BRD verlagert, muss spätestens nach sechs Monaten einen deutschen Führerschein beantragen. Nur wer weiß, dass er binnen eines Jahres das Land wieder verlässt, kann die Frist auf zwölf Monate verlängern lassen. Achtung: Je nach Ausstellungsland kann für die Umschreibung eine erneute Prüfung nötig sein!



Wie lasse ich einen ausländischen Führerschein umschreiben?
Wer seinen in einem EWR- Land ausgestellten Führerschein freiwillig in einen deutschen umtauschen lassen will, kann das mit einem entsprechendem Ausweisdokument, einem biometrischen Passbild und etwaigen Gesundheitsdokumenten für Lkw- und Bus-Führerscheine bei den örtlichen Behörden seines Wohnsitzes beantragen. Ist der Führerschein dagegen außerhalb des EWR erworben worden, muss in der Regel eine theoretische und praktische Fahrprüfung abgelegt (und bestanden) werden. Allerdings verzichtet der Gesetzgeber auf eine vorgeschriebene Fahrschulausbildung, jeder Fahrer kann also selbst entscheiden, ob er sich fit für die Prüfung fühlt. Mit einigen Ländern, die die gleichen Mindeststandards wie die EU bei der Führerscheinprüfung anlegen, gibt es Anerkennungsabkommen. Diese Führerscheine können ohne zusätzliche Prüfung in einen deutschen umgetauscht werden. Dazu zählen zum Beispiel die Schweiz, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Andorra, San Marino, Monaco und die Kanalinseln Guernsey und Jersey - auch viele Bundesstaaten der USA, Kanadas und Australiens. Außerdem werden Führerscheine aus Japan, Südkorea, Singapur, Südafrika, Israel und Namibia anerkannt. Eine ausführliche Liste finden Sie hier.
Übrigens: In einigen Staaten darf man den Führerschein schon vor dem 18. Geburtstag machen. Damit darf man in Deutschland allerdings nicht fahren, ehe man nach dem hiesigen Gesetz volljährig ist - weder im Urlaub, noch bei einem Umzug. Allerdings kann man, wenn man seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt, eine Umschreibung in die deutsche B17-Fahrerlaubnis für das begleitete Fahren beantragen.

Was passiert mit dem ausländischen Führerschein?
Der ausländische Führerschein wird von der Behörde entweder an die Ausstellungsbehörde zurückgeschickt oder verwahrt. Gibt man die deutsche Fahrerlaubnis wieder ab, kann man die ausländische zurückerhalten. Je nach Ausstellungsland ist auch eine Klassifizierung des ausländischen Führerscheins nötig. Diese kann unter anderem beim ADAC beantragt werden.

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